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BVfK-Wochenendticker
22. April 2023
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

KfZ-GVO um 5 Jahre verlängert - „Mist – was ist das nochmal?

Wird von der Politik oft vergessen: GVO ist eine Ausnahme vom Kartellverbot!

Neuwagenvermittlung geht immer, Handel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nur in Ausnahmefällen.

BVfK-Erfolg: freie Kfz-Händler dürften künftig stärkeren Schutz genießen.

BVfK-Kongress am 6. Mai 2023: Jetzt noch die letzten Plätze sichern

Cybersicherheit & Datenschutz – ein Überblick

Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder – erfolgreich und sicher im Netz

Mängelrüge – und jetzt? Hierarchie der zu prüfenden Fragen und Verhaltensempfehlungen

Qualitäts-Autohändler 2023 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die KfZ-GVO ist um 5 Jahre verlängert worden! „Mist – was ist das nochmal? – War das nicht irgendwas Bürokratisches aus Brüssel? – Muss ich das wissen? Der BVfK wird sich sicherlich kümmern!“

Richtig: Wir kümmern uns selbstverständlich auch um dieses wichtige Thema, welches, wie so viele, von elementarer Bedeutung für die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kfz-Handel ist – für das sich jedoch leider nur wenige freien Kfz-Händler interessieren. Wäre das anders, wäre es Hyundai von 2015-2021 nicht möglich gewesen, geschätzt 1000 freie Neuwagenhändler zu drangsalieren und wirtschaftlich bis hin zum Ruin zu schädigen.

Wichtig: GVO steht für Gruppenfreistellungsverordnung, mithin einer EU-Verordnung, in der festgelegt ist, unter welchen Bedingungen eine Ausnahme vom zunächst einmal grundsätzlich geltenden Kartellverbot möglich ist. Dazu müssen diejenigen, die ein Kartell bilden wollen, in diesem Fall also ein Kfz-Hersteller gemeinsam mit ausgewählten Kfz-(Vertrags-)Händlern begründen, warum ein geschlossenes Vertriebssystem Vorrang vor der in der freien Marktwirtschaft elementaren Wettbewerbsfreiheit hat. Das tragende Argument, ein Auto sei ein kompliziertes technisches Teil, welches gut ausgebildeter Verkäufer mit technischem Sachverstand bedarf, gilt in Zeiten, in denen ein Tesla so intuitiv bedient werden kann, wie ein iPhone und auch darüber ebenso mittels weniger Klicks erworben werden kann, nicht mehr.

Auf dieser fragwürdigen Grundlage gestaltet sich also ein System, welches freie Händler genau genommen aus dem Handel mit Neuwagen ausschließt – sie dürften diese eigentlich nur vermitteln. Wenn sich dennoch parallel eine andere Wirklichkeit entwickelt hat, dann liegt das bei genauer Betrachtung mehr an den Herstellern, die den freien Handel seit Jahrzehnten gezielt zur Vermarktung ihrer Überproduktion nutzten. Vor dem Hintergrund dieser Realität wundert sich der freie Händler, wenn er plötzlich durch Anwaltsschreiben eines Herstellers erfährt, dass er dessen Autos, die er korrekt erworben hat, nicht legal handeln darf. Denn war es nicht ein Vertreter des Herstellers, der ihm die Ware angeboten hatte? Da hätte er sich doch besser vorher mit der Thematik befassen und sein Geschäftsmodell an die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen sollen. Konkret: Neuwagenvermittlung geht immer, Handel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nur in Ausnahmefällen.

Daher reicht es nicht, sich nur auf die Arbeit der Verbände zu verlassen. Ein Minimum an Grundlagenkenntnis sollte man sich schon aneignen. Folglich lautet der Auftrag an den BVfK, nicht nur, an der politischen und rechtlichen Entwicklung der den Kfz-Handel regulierenden Kartellgesetze mitzuwirken, sondern diese auch so aufzubereiten, dass diese vom betroffenen Handel auch verstanden werden. Wie notwendig das ist, wird beim Studieren dieser Dokumente deutlich:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13349-Gruppenfreistellung-im-Kraftfahrzeugsektor-berpr-fung-der-EU-Vorschriften_de

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13341-Gruppenfreistellung-im-Kraftfahrzeugsektor-berpr-fung-der-Erg-nzenden-Leitlinien_de

Wer sich diese Mühe nicht machen möchte, der sei u.a. auf die neue Rn 53 hingewiesen:

„Wie unter Randnummer 146 der Allgemeinen Vertikal-Leitlinien erläutert, bestehen die von selektiven Vertriebssystemen ausgehenden Gefahren für den Wettbewerb in einem Verlust an markeninternem Wettbewerb und – vor allem bei Vorliegen einer kumulativen Wirkung – im Ausschluss einer bestimmten Art bzw. bestimmter Arten von Händlern sowie in der Abschwächung des Wettbewerbs und der Erleichterung der Kollusion unter Anbietern oder Abnehmern, da die Anzahl der Abnehmer begrenzt wird.“ Ebenfalls von Bedeutung ist der Abschnitt bzgl. des Zugangs unabhängiger Marktteilnehmer zu wesentlichen Inputs (ab. Rn. 62). Das lässt hoffen, dass neben den unmittelbar betroffenen Werkstätten etc. auch freie Kfz-Händler künftig stärkeren Schutz genießen.

Ein kleiner Erfolg auch für den BVfK, der ebenso wie der EAIVT im September 2021 Stellung zu den geplanten GVO-Änderungen bezog. Wir haben darüber im BVfK-Wochenendticker vom 18. September 2021 berichtet.

Im damaligen Newsletter hieß es auch „EU-Neuwagengeschäft: Wenn das Telefon stillsteht ...“. Diese Zeit scheint überwunden zu sein. Dennoch bedeutet das nicht, dass die alten Zeiten zurückkehren - was sich mit Blick auf Hyundai auch nicht jeder wünschen dürfte.

Nun wird sich so mancher allerdings fragen, wie denn die Zukunft des freien Neuwagenhandels angesichts neuer Vertriebsmodelle mittels Vertragsagenten (vorm. Vertragshändler) und Direktvertrieb nach Tesla-Vorbild aussehen wird.

Ja, es wird vieles anders werden und die am Althergebrachten Festhaltenden werden möglicherweise nicht mehr mitkommen. Eines wird jedoch aller Voraussicht nach bleiben: Die alles entscheidende Überproduktion. Sie ist entgegen so mancher Erwartung längst zurückgekehrt und führt selbst bei Tesla zu Lagerbeständen von bis zu 30.000 unverkauften Fahrzeugen. Noch hält Elon Musk scheinbar konsequent an seiner Direktvertriebsstrategie fest und senkt seine Preise zum zweiten Mal in drei Monaten deutlich. Nachdem er im Januar teilweise um bis zu 20 Prozent reduzierte, wurden die Preise Mitte April für das Model 3 um bis zu 6000 Euro und Model Y um bis zu 4000 Euro gesenkt – doch siehe da: im Netzt tauchen bereits erste neue Teslas bei freien Händlern auf.

Es geht also weiter – nur nicht immer ganz so einfach wie zuvor. Lassen Sie uns darüber auch beim großen BVfK-Kongress in 14 Tagen sprechen und diskutieren, wenn es heißt:

Alles Gute für die freien Autohändler auf den Wogen des Rheins!

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

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Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
Cybersicherheit & Datenschutz

BVfK-Kongress am 6. Mai 2023: Jetzt noch die letzten Plätze sichern

Der kommende BVfK-Kongress am 6. Mai 2023 ist fast ausgebucht. Sichern Sie sich jetzt einen der letzten Plätze und erleben Sie das große Highlight des freien Autohandels in diesem Jahr. Der radikale Wandel im Autobusiness beschäftigt die Branche und wird auch eines der zentralen Themen am 6. Mai 2023 auf dem BVfK-Schiff sein.

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Cybersicherheit & Datenschutz

Cybersicherheit & Datenschutz – ein Überblick

Selbst in einer Branche, die auf persönlichen Kontakten und direktem Kundenservice beruht, ist die Digitalisierung mittlerweile unumgänglich. Als Kfz-Händler sind Sie heutzutage auf eine funktionierende IT-Infrastruktur angewiesen, sei es für die Verwaltung von Kundendaten, die Kommunikation mit Lieferanten oder auch für den Verkauf von Autos über Online-Kanäle. Allerdings birgt die Digitalisierung auch Risiken, wie etwa Cyberangriffe oder Verstöße gegen den Datenschutz, die potenziell hohe Kosten und Imageschäden zur Folge haben können.

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Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder - erfolgreich und sicher im Netz

Mit einer BVfK-Händlerwebseite präsentieren wir Ihren Autohandel professionell und suchmaschinenoptimiert im Netz. Zudem sorgen wir für ein sicheres und datenschutzkonformes Gesamtpaket - für Sie und Ihre Kunden. Die Basisversion der BVfK-Händlerwebseiten ist kostenlos, also im Mitgliedsbeitrag enthalten. Sogar individuelle Anpassungen an Inhalt und Design sind möglich. Nähere Infos zum Leistungsumfang und den einzelnen Paketen finden Sie hier:

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Mängelrüge

Mängelrüge – und jetzt? Hierarchie der zu prüfenden Fragen und Verhaltensempfehlungen

Der Umgang mit Reklamationen will gelernt oder zumindest geübt sein. Viel zu häufig kommt es vor, dass zumindest ein Kind schon in den Brunnen gefallen ist und sich die Rettungsaktion (z.B. der BVfK-Rechtsabteilung) wesentlich aufwendiger gestaltet als sie sein müsste, wenn man sich an die Spielregeln gehalten hätte. Wenn man sich also nicht sicher ist, welche Konsequenzen das eigene Handeln hervorruft, sollte man sich möglichst frühzeitig Rat einholen. Was in welchem Stadium zu beachten ist und wie vermeidbarer Ärger auch wirklich vermieden werden kann, soll nachfolgender Beitrag klären.

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Qualitäts-Autohändler 2023 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:

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EAIVT Congress 2023 - The Netherlands

Registration now open! Registration is now open for the EAIVT International Markets Congress 2023. The event will take place from 15 – 17 June 2023 in The Netherlands.

>>> Congress Registration
BVfK-Auktion powered by autobid

BVfK-Auktion: nächster Termin am 27. April 2023

Einliefern oder Mitsteigern! Am kommenden Donnerstag gilt es wieder, von der BVfK-Vorteilen bei der unserem
Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 27. April 2023 um 17:00 Uhr.

Wer seine Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei
Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler
versteigern möchte, bitte Mail an auktion@bvfk.de schicken, oder anrufen: 0228-8540919.

Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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